AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tischsetmacher.de

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Tischsetmacher.de und dem Auftraggeber.

(2) Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Regelungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

§ 2 Vertragsabschluß

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch den Auftraggeber von Tischsetmacher zustande. Die Annahme erfolgt mit Zugang des Bestätigungsschreibens, spätestens aber mit der Leistungserbringung.

(2) Vor Vertragsabschluß hat der Auftraggeber selbst zu prüfen, ob das bestellte Material/Ware dem gewünschten Zweck der Verwendung entspricht, zum Beispiel die Beschaffenheit des Untergrundes oder chemische Einflüsse betreffend. Die Gefahr liegt dabei beim Auftraggeber.

§ 3 Rückgaberecht

(1) Nach Absprache mit dem Auftragnehmer hat der Auftraggeber das Recht, die Ware unter Einhaltung der Frist zurückzugeben. Mit der fristgerechten Ausübung des Rückgaberechts erlischt die Bindung des Auftraggebers an sein Vertragsangebot.

(2) Die Rückgabefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt des Wareneingangs beim Auftraggeber. Zur Fristwahrung genügt eine rechtzeitige Rücksendung der Ware an Tischsetmacher, Karlstraße 11, 72666 Neckartailfingen. Kann die Ware nicht als Paket versandt werden, genügt die rechtzeitige Absendung des Rücknahmeverlangens an die oben genannte Anschrift.

(3) Das Rückgaberecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn die Tischsetmacher mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Rückgabefrist begonnen hat oder der Auftraggeber diese selbst veranlasst hat.

(4) Das Rückgaberecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

(5) Die Tischsetmacher können vom Auftraggeber nach Ausübung des Rückgaberechts Wertersatz auch für eine Verschlechterung der Ware, die auf ihre bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zurückzuführen ist, verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Auftraggeber kann also die Wertersatzpflicht nach Satz 1 vermeiden, wenn er zum Zeitpunkt der Rücksendung die Ware nicht über eine Prüfung ihrer Eignung für seine Zwecke hinaus in Gebrauch genommen hat.

(6) Stellt der Auftraggeber nach Erhalt der Ware fest, dass sich das bestellte Material/Ware nicht für den vorgesehenen Zweck eignet, so ist eine Rückgabe laut §2, (2) ausgeschlossen.

(7) Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftraggeber, es sei denn, die Ware weist Mängel auf. Im Falle einer Rückerstattung werden die Portokosten für den Versand abgezogen.

 

§ 4 Preisgestaltung

(1) Die von den Tischsetmachern angegebenen Preise gelten nur für die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten. Die Bindefrist an die im Angebot angegebenen Preise beträgt 30 Tage. Alle Preise sind Euro-Brutto-Preise inklusive MwSt.

(2) Bei Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.

(3) Die Tischsetmachern behalten sich eine Berechnung anfallender Versandkosten vor.

§ 5 Urheberrecht, Auftragsinhalt

(1) Werden durch die Ausführung eines Auftrages Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Auftraggeber allein. Alle Ansprüche Dritter wegen Verletzung diesen Rechts gehen auf den Auftraggeber über.

(2) Der Auftragsinhalt ist auch in Bezug auf alle anderen Rechtsverletzungen durch den Auftraggeber selbst zu prüfen.

(3) Die Tischsetmacher sind von allen Folgen wegen Rechtsverletzung freigestellt.

§ 6 Datenaufbewahrung, -prüfung und -schutz

(1) Tischsetmacher.de ist nicht verpflichtet die vom Auftraggeber zur Erfüllung eines Auftrages übermittelten Daten länger zu sichern und aufzubewahren als die Erfüllung des Auftrages tatsächlich dauert.

(2) Bei Beschädigung des Datenträgers oder des zur Erfüllung eines Auftrages bereitgestellten Vorlagenmaterials haftet der Auftraggeber selbst.

(3) Die vom Auftraggeber an die Tischsetmacher übermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Tischsetmacher.de behält sich vor den Auftraggeber über eigene spätere Aktionen zu informieren, wenn der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich ablehnt.

(4) Diese Website benutzt Piwik, eine Open-Source-Software zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe. Piwik verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieses Internetangebotes werden auf dem Server des Anbieters in Deutschland gespeichert. Die IP-Adresse wird sofort nach der Verarbeitung und vor deren Speicherung anonymisiert.

§ 7 Lieferung / Gefahrtragung

(1) Liefertermine oder fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Bei Lieferstörungen infolge höherer Gewalt einschließlich Streik und Aussperrung gelten die gesetzlichen Vorschriften, d.h. der Auftraggeber wird von der Zahlungsverpflichtung ebenso befreit, wie die Tischsetmacher von der Lieferpflicht.

(3) Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

 

§ 8 Entgelte und Abrechnung

(1) Der Auftraggeber hat für die Ware die in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu bezahlen.

(2) Die Tischsetmacher stellen eine Rechnung über die Leistungen an den Auftraggeber. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug fällig. Zahlungen können durch Überweisung auf das angegebene Konto vorgenommen werden. Die Tischsetmacher kann in begründeten Fällen Vorauskasse verlangen.

(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluß erfolgen, bleiben vorbehalten.

(6) Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag während der Bearbeitung seiner Aufträge werden Materialkosten und Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Tischsetmacher.de behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihm an einen Auftraggeber ausgeliefert werden, bis zur endgültigen Bezahlung der gelieferten Ware vor.

(2) Soweit die Tischsetmacher im Rahmen der Mängelansprüche eine Ware austauscht, erfolgt die Übereignung der nachgelieferten Ware unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die auszutauschende Ware zurückgewährt oder sofern er hierzu nicht imstande ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz leistet.

§ 10 Beanstandung, Gewährleistung

(1) Nach Übersendung der Ware oder Vor- und Zwischenerzeugnisse zur Korrektur durch die Tischsetmacher muss der Auftragnehmer diese auf Vertragsgemäßheit prüfen. Mit der Druckfreigabe/Herstellungsfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, es sei den der Fehler konnte erst im Fertigungsprozess erkannt werden oder ist dort entstanden. Gleiches gilt für sonstige Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

(2) Sofern ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt, leisten die Tischsetmacher Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Mangelbeseitigung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache bis zur Höhe des Auftragswertes.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis herabsetzen (mindern). Schadenersatz kann nicht verlangt werden.

(4) Bei Mängeln, die nicht innerhalb 14 Tagen schriftlich bei Tischsetmachern angezeigt werden, erlischt der Mängelanspruch. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

(5) Bei Materialfehlern und Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftetn die Tischsetmacher nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den Zulieferanten. In diesem Fall sind die Tischsetmacher von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Die Tischsetmacher haften selbst, wenn Ansprüche gegen den Zulieferanten wegen eigenem Verschulden seitens Tischsetmacher.de nicht durchsetzbar sind.

§ 11 Haftung, Abtretungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

(1)    Die Tischsetmacher haften grundsätzlich nur, soweit er sie Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht haben.

(2) Die Abtretung von Rechten aus Verträgen nach diesen AGB und die Übertragung dieser Verträge insgesamt durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Tischsetmacher.

(3) Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber gegen Ansprüche von den Tischsetmachern aus diesen Verträgen oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Nürtingen (Firmensitz). Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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